Update: 10.11.2015 Als ehemalige VW und Skoda Vertragswerkstatt ist es logisch, daß unsere Kunden uns auch jetzt noch mit diesem Thema konfrontieren. Da wir keinen direkten VW-Servicevertrag mehr haben, möchten wir uns hier  mit Aussagen zurückhalten und verweisen auf die authorisierte VW-Service-Organisation, sowie die aktuelle Presse.

Es kristallisiert sich aber heraus, daß die Skandal zwei verschiedene Aspekte hat: Die technische Seite (Beseitigung des Sachmangels duch den Hersteller)  und eventuelle kaufrechtliche Ansprüche (Wertentwicklung) .  Hierzu müssen Ansprüche gegen den Verkäufer (und das ist in der Regeln ein Händler) gestellt werden und diese unterliegen der üblichen Verjährung. Wir empfehlen, sich ggf. anwaltlichen Rat einzuholen um nicht später auf größeren Kosten sitzen zu bleiben.

Sobald die Hersteller technischen Lösungen für das Abgasproblem veröffentlicht haben, ist die Durchführung der Massnahmen für die Kunden unverzüglich und verpflichtend. Dies wird durch das Kraftfahrtbundesamt überwacht. Bei Verzögerungen sind Sanktionen bis hin zur Zwangs-Stillegung denkbar.  Aktuell ist aber nicht absehbar, wie sich die Veränderungen danach auf das Fahrverhalten auswirken werden in Bezug auf Leistungseinbußen, Kraftstoff und/oder AdBlue-Mehrverbraucht, was ebenfalls die Rechtssprechung für die Zukunft noch beeinflussen wird.

Da aber schon jetzt damit zu rechnen ist, daß die authorisierten Vertragswerkstätten mit den erforderlichen Arbeiten über einen langen Zeitraum beschäftigt sein werden und wir ebenfalls die neuesten Software-Updates von VW flashen können haben wir bereits Kontakt zum Kraftfahrbundesamt aufgenommen, ob das Software-Update auch durch Nicht-VW-Partner anerkannt würde. Wir halten Sie hier und auf unserer Facebook-Seite informiert.

Worum geht es beim Thema „Abgas-Skandal“ genau?

Link zu einem Hintergrund-Bericht der ARD Dauer: 15 min

Link zu einem Artikel der Auto-Bild

Link zur speziellen Ratgeber-Seite des ACE Auto Club Europa

Ist Ihr Fahrzeug betroffen ?  Hier selbst abfragen mit Ihrer Fahrgestellnummer  für die einzelnen Hersteller.  Ist ihr Fahreug betroffen, wird Ihnen das z.B.  als „Aktion 23Q?“ angezeigt.

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