Ein persönliches Wort von Alfred Kemper zur aktuellen Diesel-Benzin-Diskussion, Updates und Sonder-Kulanz
Ich möchte Ihnen hier diesen Link zum Fachmagazin „Kfz-Betrieb“ empfehlen. Die Sachlichkeit ist in den Medien leider oft verloren gegangen. Elektromobilität ist noch keine praktikable oder bezahlbare Mobilität für jedermann und Grundsätzliches ist oft noch gar nicht „erfunden“ worden. Zur Frage „Diesel oder Benziner“ sehe ich die jährliche Fahrleistung als die wichtigste Entscheidungsgröße an, denn der Dieselmotor hat im Viel-Betrieb seine Stärken und Berechtigung… auch in Zukunft. Sollten Sie allerdings unter einer gefühlten Grenze von 25.000 km und weniger fahren ist ein Otto-(Benzin)-Motor die erste Wahl. Falls Sie einen jüngeren Diesel-PKW besitzen und die o.g. Fahrleistung weit unterschreiten, empfehle ich dringend das Fahrzeug schnell zu wechsel, denn es besteht die aktute Gefahr eines Sonder-Wertverlustes am Markt. Diesen werden Sie allerdings erst dann bemerken wenn das Fahrzeug später in Zahlung gegeben werden soll oder einen größeren Unfallschaden erleidet. Dann ist es aber zu spät. Falls Ihr Fahrzeug zu den bekannten „Diesel-Schummel-Modellen“ gehört, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat von einem Spezialanwalt einholen. Bei Bedarf: Sprechen Sie mich an! Gleiches gilt für Kunden, die sich das „Abgas-Update“ der diversen Hersteller haben aufspielen lassen und danach technische Probleme haben (z.b. AGR-Ventil) . Hier gibt es seit Kurzem bei Volkswagen als Beispiel eine Sonderkulanz für max. 2 Jahre nach dem Aufspieldatum des Softwareupdates, die man dort „vertrauensbildende Maßnahmen“ nennt. Auch hier können wir Ihnen umfassend helfen und im Schadensfall viel Geld für Sie einsparen sofern die Inspektionen VW-Gleichwertig (VW-UMB-Werkstatt) oder bei einem VW-Servicebetrieb nachweisbar sind.