Die Hersteller von Kraftfahrzeugen haben bei der Dt. Automobil-Treuhand (DAT) eine rechtsverbindlich anerkannte Liste veröffentlicht, aus der Sie erkennen können, ob Ihr Fahrzeug mit E 10 problemlos betrieben werden kann. Dies ist bei Fahrzeugen der VW-Organisation überwiegend der Fall. Falls Sie zu der kleinen Gruppe der Fahrzeugbesitzer gehören sollten, deren Motoren E 10 nicht verträgt, müssen Sie weiterhin ethanolfreien Kraftstoff tanken. Bei einer versehentlichen Falschbetankung mit E 10 den Motor nicht mehr starten und sich abschleppen lassen. Die Kraftstoffanlage muss in diesem sehr seltenen Fall komplett entleert und neu befüllt werden, ähnlich wie bei Falschbetankung von Ottokraftstoff auf einen Diesel.
Wir als Kfz-Betrieb sind nicht befugt Ihnen rechtsverbindliche Zusagen über die E10-Verträglichkeit zu machen und verweisen hier auf die von den Herstellern anerkannte Liste der DAT. Links und aktuelleste Informationen finden Sie hier.
– Zur Liste der Fahrzeughersteller über die Verträglichkeit von E10 – Kraftstoffe: Hier klicken
– Infobroschüre bezgl. E 10 in der jeweils aktuellsten Fassung hier downloaden: Hier klicken