In den Haupt-Service-Arbeiten ist für Fahrzeuge der Marken Volkswagen/Audi/Skoda eine hauseigene Kemper-Mobilitätsgarantie im Arbeitspreis enthalten. Sie gilt rund um die Uhr, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug liegen bleiben und das Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft in unsere Werkstatt kommen kann, oder wir aus technischen Gründen, nach Rücksprache, von einer Weiterfahrt abraten. Mit Einhaltung der vorgeschriebenen Service-Intervalle bei uns gilt diese dann ein Autoleben lang. Weiterführende Reparaturen nach dem Mobilitätsgarantieschaden sind vom Kunden selbst zu tragen. Diese Garantie ist eine Zugabe zum Werk-Vertrag und an unseren Kunden gebunden. Mit Verkauf des Fahrzeuges ist die Mobilitäts-Garantie nicht übertragbar.
Im Mobilitätsschadenfall wählen Sie bitte unseren 24 Stunden-Notruf +49 (0) 2564 93 21 21 und wir organisieren umgehend Hilfe. Die Kemper-Mobilitätsgarantie gilt in der Bundesrepublik Deutschland und im angrenzenden Raum der Niederlande ( Radius 15 km Luftlinie von Vreden ). Die vorherige Schadenmeldung ist Voraussetzung für den Erhalt jeglicher Leistungen, die wir vorab freigeben müssen.
Sie gilt für Fahrzeuge mit PKW-Zulassung oder für Leicht-LKW bis 3,5 t zul. Gesamtmasse. Die Mobilitätsgarantie gilt immer bis zum nächsten fälligen Hauptservice-Ereignis, gemäß Service-Intervall-Anzeige in Ihrem Tacho, bzw. siehe den Angaben auf dem Aufkleber „nächstes Service-Ereignis“ in Ihrer Tür oder den Eintragungen in Ihrem Service-Plan mit der Wertmarke.
Grund-Leistungen umfassen:
– Pannenhilfe vor Ort, zusätzlich ggf. Einschleppen zu Fa. Kemper-Auto Vreden, sofern kein Schutzbrief bei einem anderen Anbieter besteht
Zusatz-Leistungen, wenn Schadenort ab 50 km Luftlinie Entfernung von Vreden entfernt liegt:
– Abschleppen zum nächstgelegenen Kfz-Betrieb
– Mietwagen in der Kleinwagenklasse bis zu 3 Tage ab Schadendatum oder
– Hotelübernachtung bis zu 2 Übernachtungen für bis zu 4 Personen oder
– Erstattung der Bahnfahrkarten der 2 Klasse für bis zu 4 Personen nach Vreden oder
– Fahrzeug Pick-Up/Rückholung nach Vreden bei Freigabe durch uns
Die Höhe der gesamten Leistungen pro Schadenfall sind auf 500 € pro Schadenfall begrenzt.
Die Mobilitätsgarantie entfällt wenn der Kunde den Schaden selbst verursacht oder fahrlässig herbeigeführt hat. Schäden durch von außen auf das Fahrzeug einwirkende Ereignisse (Unfalldefinition), ignorierte Reparaturempfehlungen, höhere Gewalt, Unwetterlagen, Krieg, Erdbeben und Hochwasser sind ausgeschlossen.